Frist: 1. September
Sie müssen spätestens am 1. September 2020 den endgültigen Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung angeben (verlängerte Frist wegen Corona).
Sie müssen den Steuerbescheid bzw. die Steuererklärung (Oplysningsskema, früher Selvangivelse) ausfüllen und bestätigen, selbst wenn Sie keine Angaben zu den Informationen in Ihrem Servicebrief hinzuzufügen haben.
Sie müssen eine Steuerklärung (Oplysningsskema) abgeben, wenn Sie:
-
selbständig sind
-
Einkommen aus dem Ausland beziehen oder Immobilien im Ausland besitzen
-
eine Wohnung vermieten, in der Sie nicht selber wohnen
-
als Künstler tätig sind und von der Einkommensausgleichsregelung für Künstler profitieren
-
mit einem verschobenen Einkommensjahr arbeiten
-
Anteile (anparter) besitzen, die nicht den Bestimmungen über Anteile (anpartsreglerne) unterliegen.
Schritt für Schritt: So füllen Sie Ihre Steuerklärung aus
- Loggen Sie sich mit Ihrer NemID ein.
- Klicken Sie auf 'Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet' (Steuerbescheid/Steuerklärung berichtigen).
- Einige Beträge sind bereits eingetragen. Berichtigen Sie diese, falls notwendig.
- Finden Sie 'Virksomhedsoplysninger' (Unternehmensinformationen). Tragen Sie den Gewinn Ihres Unternehmens in Feld 111 ein und den Verlust in Feld 112. Überprüfen Sie, ob Sie andere Felder ausfüllen müssen.
- Finden Sie 'Regnskabsoplysninger' (Rechnungslegungsdaten) und klicken Sie auf ‘Vis' (Anzeigen). Füllen Sie die relevanten Felder aus.
- Klicken Sie auf 'Gem' (Speichern). Sie werden nun gefragt, ob Sie Angaben für weitere Unternehmen machen wollen. Wenn nein, klicken Sie auf 'Tilbage til Ret årsopgørelsen/selvangivelsen' (Zurück zu Steuerbescheid/Steuerklärung berichtigen).
- Müssen Sie weitere Angaben machen? Beachten Sie: Ihre Steuererklärung gilt sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre private finanzielle Situation.
- Klicken Sie auf 'Godkend' (Bestätigen) unten auf der Seite, um Ihre Steuererklärung fertigzustellen.
- Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Quittung. Danach können Sie Ihren Steuerbescheid einsehen. Falls Angaben fehlen, werden Sie um Eingabe dieser Angaben gebeten, bevor der Steuerbescheid generiert wird.
- Ihrem Steuerbescheid können Sie entnehmen, ob Sie zuviel Steuern bezahlt haben und Anspruch auf eine Steuererstattung haben, oder ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen.
In diesem Video können Sie sehen, wie Sie die Steuerklärung für Ihr Unternehmen ausfüllen (dänisch mit englischen Untertiteln):
In diesem Video können Sie sehen, wie Sie Ihre Steuerbilanz erstellen und wie Sie die Beträge finden, die Sie in der Steuererklärung angeben müssen (dänisch mit englischen Untertiteln):
Rechnungslegungsdaten
Neben dem Unternehmensergebnis und Zinsen müssen Sie auch einige andere Rechnungslegungsdaten angeben. Wenn der Umsatz Ihres Unternehmens weniger als 300.000 DKK beträgt, müssen Sie lediglich folgende Angaben machen:
- CVR-Nummer des Unternehmens (Nummer im dänischen Unternehmensregister)
- Umsatzsteuer, wenn Sie umsatzsteuerlich erfasst sind
- ob Ihr Unternehmen von der Abgabe von Rechnungslegungsdaten befreit ist - Rubrik 301 bzw. 302
- Angaben über evt. Bilanzprüfer/Steuerberater.
Wenn Ihr Umsatz über 300.000 DKK liegt, müssen Sie noch weitere Rechnungslegungsdaten angeben. Hier können Sie (in dänischer Sprache) mehr über diese Rechnungslegungsdaten erfahren.
Wenn die Rubriken für Unternehmen nicht zugänglich sind
Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen möchten und keinen Zugriff auf die Felder für Unternehmen bekommen, befolgen Sie diese kurze Anleitung:
- Loggen Sie sich mit Ihrer persönlichen NemID beim Selbsteingabeverfahren TastSelv Borger ein (TastSelv Borger).
- Wählen Sie 'Ret årsopgørelsen/selvangivelsen' (Steuerbescheid/Steuerklärung berichtigen).
- Ganz unten unter 'Virksomhed' (Unternehmen) bestätigen Sie mit 'Ja', dass Sie ein Unternehmen besitzen, und klicken dann auf 'Fortsæt' (Weiter).
- Die Rubriken für Unternehmen sind nun zugänglich, und Sie können das Unternehmensergebnis eintragen.
Wenn Sie nicht länger selbständig sind oder keine Immobilien mehr vermieten
Wenn Sie im vergangenen Jahr beispielsweise die Selbständigkeit aufgegeben haben oder keine Immobilien mehr vermieten oder keine anderen Aktivitäten mehr ausüben, die eine Steuererklärung notwendig machen, müssen Sie trotzdem noch bestimmte Angaben machen:
- In Feld 71 müssen Sie angeben, dass Sie Ihr Unternehmen beendet haben, und in Feld 111 geben Sie den Gewinn bzw. in Feld 112 den Verlust an.
- Auf www.indberet.virk.dk melden Sie Ihre CVR-Nummer ab.
- Sie müssen eventuelle Beträge über das selbständige Unternehmen in Feld 221 bzw. Feld 435 und anderen relevanten Feldern Ihres Vorauszahlungsbescheides löschen. Andernfalls müssen Sie auch im darauffolgenden Jahr diese Angaben erneut machen, um einen Steuerbescheid erhalten zu können.
Vorauszahlungsbescheid ändern
Beendigung des Unternehmens
Wenn Sie die Abgabe Ihrer Steuererklärung verschieben möchten
Sie können unter bestimmten Umständen eine spätere Abgabe Ihrer Steuererklärung beantragen. Diesen Antrag können Sie ab Mitte März bis zum 1. September (Steuererklärungsfrist) stellen.
Wenn Sie die Frist nicht einhalten
Wenn Sie die o.g. Steuererklärungsfrist nicht einhalten, müssen Sie eine Zusatzgebühr von 200 DKK für jeden Tag zahlen, mit dem Sie die Frist überschreiten, insgesamt jedoch höchstens 5.000 DKK. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen unter 513.400 DKK liegt (2019), beträgt die Zusatzgebühr 100 DKK für jeden Tag, mit dem Sie die Frist überschreiten, insgesamt jedoch höchstens 2.500 DKK.
Sie können ganz oder teilweise von dieser Zusatzgebühr befreit werden, wenn die verspätete Abgabe Ihrer Steuererklärung bestimmten Ursachen geschuldet ist.
Ist dies der Fall, dann müssen Sie uns über die bestimmten Ursachen informieren, die Ihrer Meinung nach die verspätete Abgabe rechtfertigen, und relevante Dokumentation beifügen.
Befreiung von der Zusatzgebühr beantragen (in dänischer Sprache)