Wenn Sie aufhören zu arbeiten, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, um den richtigen Steuerbetrag zu zahlen:
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein
- Wählen Sie in Ihrem Vorauszahlungsbescheid På pension/efterløn (Altersvorsorge/Vorruhestand) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder). Hier geben Sie Ihre voraussichtlichen Renten-/Vorruhestandsleistungen für 2019 ein. Ändern Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid erst am Tag Ihrer Pensionierung.
- Denken Sie auch daran, Ihr zu erwartendes Einkommen im Feld 201 zu korrigieren.
Wenn Ihr Ehepartner oder Lebenspartner eine Sozialrente bezieht, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid erst an dem Tag ändern, an dem Sie tatsächlich in Rente gehen. So stellen Sie sicher, dass die Berechnung der Sozialrente für Sie und Ihren Ehepartner oder Lebenspartner genauer wird.
Wenn Sie Zahlungen von mehr als einem Rententräger erhalten, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass nur einer der Rententräger Ihre Lohnsteuerkarte verwendet. Sie müssen selber die Rententräger darüber informieren, ob sie Ihre Lohnsteuerkarte oder Ihre Zweitkarte verwenden sollen.
Rentenbezüge
Udbetaling Danmark zahlt Ihre Rentenbezüge auf der Grundlage Ihres Vorauszahlungsbescheids aus.
Wenn sich Ihr Einkommen im Laufe des Jahres ändert, müssen Sie daher lediglich Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern. Das Dänische Steueramt informiert die Auszahlungsstelle (Udbetaling Danmark) direkt. Weitere Informationen finden Sie auf www.lifeindenmark.dk
Urlaubsgeld und ungenutzte Urlaubstage
Wenn Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, wird Ihr Urlaubsgeld ausgezahlt, wenn Sie aufhören zu arbeiten.
Alle nicht genutzten Urlaubstage werden auf eine Urlaubskarte übertragen, und der Betrag wird in dem Monat besteuert, in dem Ihre Erwerbstätigkeit endet. Sie können den Betrag in Rubrik 11 in Ihrem Steuerbescheid sehen.
Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Gesamteinkommen für das Jahr höher ist als erwartet, kann dies deshalb daran liegen, dass Ihr Urlaubsgeld in die Berechnung einbezogen und im Zusammenhang mit Ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben besteuert wurde.