Grundsteuer
Grundsteuer

Die Grundsteuer zahlen Sie an die Kommune, in der sich Ihr Haus/Ihre Wohnung befindet. Diese Steuer wird nach dem Grundstückswert berechnet. Jede Kommune legt Ihren Steuersatz selbst fest und erhebt diese Steuer auch selbst.
Bitte kontaktieren Sie das Bürgerbüro Ihrer Kommune, wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben.
Immobilienwertsteuer
Immobilienwertsteuer

Die Immobilienwertsteuer müssen Sie als Immobilieneigentümer an den Staat zahlen.
Der Immobilienwert ist der Wert einer Immobilie, inklusive Grundstück und Bebauung.
Die Immobilienwertsteuer wird auf alle Eigentumsimmobilien fällig, es sei denn, sie werden gewerblich vermietet.
Die Immobilienwertsteuer wird fällig ab dem Tag, an dem Sie in die Immobilie einziehen. Geben Sie das Datum in Ihrem Vorauszahlungsbescheid an.
Die Immobilienwertsteuer wird in Ihrer Steuerkarte berücksichtigt - somit zahlen Sie automatisch über Ihr Gehalt. Wenn Sie selbständig sind, senden wir Ihnen einen Überweisungsauftrag.