Umsatzsteuererklärung und Fristen
Sie müssen Ihr Unternehmen auf indberet.virk.dk für die Umsatzsteuer anmelden.
Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung müssen Sie sich in das Selbsteingabesystem für Unternehmen (TastSelv Erhverv) einloggen.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, welche Fristen für die Umsatzsteuererklärung gelten und wie Sie Ihre Umsatzsteuer zahlen.
Unternehmen auf indberet.virk.dk für die Umsatzsteuer anmelden
Bevor Sie zum ersten Mal Ihre Umsatzsteuererklärung abgeben, müssen Sie sich als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen auf indberet.virk.dk
anmelden.
Mehr über die Anmeldung für die Umsatzsteuer erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Um sich auf die Abgabe der Umsatzsteuererklärung bestmöglich vorzubereiten, können Sie sich vorher darüber informieren, wie man die Umsatzsteuer korrekt verbucht.
So machen Sie Ihren Umsatzsteuerabschluss
Bei der Umsatzsteuererklärung können Sie unsere Anleitung für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung weiter unten zu Hilfe nehmen. Zur Anleitung gibt es einen Film, der zeigt, wie Sie Ihre Umsatzsteuererklärung abgeben und eine etwaige Umsatzsteuerschuld zahlen.
Stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Zugang zum Selbsteingabesystem für Unternehmen TastSelv Erhverv haben, bevor Sie die Erklärung abgeben.
Die Umsatzsteuererklärung können Sie über das Selbsteingabesystem TastSelv Erhverv abgeben. Sie können sich weiter unten ein Video ansehen, in dem beschrieben wird, wie.
So geben Sie die Umsatzsteuererklärung ab
So geben Sie die Umsatzsteuererklärung ab
Stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Zugang zum Selbsteingabesystem für Unternehmen TastSelv Erhverv haben, bevor Sie die Erklärung abgeben.
1
Moms (Umsatzsteuer) wählen
2
Indberet moms (Umsatzsteuer melden) wählen
Müssen Sie Umsatzsteuer melden?
Finden Sie den relevanten Zeitraum und wählen Sie Indberet (USt. melden).
Füllen Sie die relevanten Felder aus - die Felder mit rotem * sind Pflichtfelder.
Klicken Sie auf die gelben Fragezeichen für Hilfe.
Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen).
Als Nächstes sehen Sie eine Quittung, auf der angegeben ist, wie viel Sie zahlen müssen bzw. wie viel Sie zurück erhalten. Auf der Quittung finden Sie die Zahlungs-ID für Onlinebanking. Sie können auch auf Betal unten auf der Quittung klicken und mit MobilePay (Handyzahlung) oder Karte zahlen.
Zahlen Sie fristgerecht - und nicht früher als 5 Werktage vor der Frist
Wir empfehlen Ihnen, vor Ablauf der Frist zu zahlen und nicht früher als 5 Werktage vor der Frist. Alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen werden in Ihrem Steuerkonto (englischer Link) gespeichert. Wenn Sie früher als 5 Tage vor der Frist zahlen, geht aus dem Steuerkonto möglicherweise hervor, dass Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Dann müssen Sie uns den Betrag zurückerstatten.
Zahlung ist möglich mit:
Onlinebanking
Visa/Dankort oder Dankort
MobilePay
Nets Leverandørservice
Mehr Informationen finden Sie auf Zahlungen auf das Steuerkonto.
Finden Sie den relevanten Zeitraum und wählen Sie Nul indberet (Nullmeldung).
Alle relevanten Felder werden automatisch mit einer 0 (Null) ausgefüllt.
Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen).
Danke für Ihre Umsatzsteuermeldung. Loggen Sie sich bei TastSelv aus.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Umsatzsteuer haben.
Geben Sie die Umsatzsteuererklärung rechtzeitig ab und sparen Sie 800 DKK
Sie müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn Ihr Unternehmen im jeweiligen Zeitraum keinen Umsatz hatte. In diesem Fall müssen Sie eine Nullmeldung (nulindberetning) machen.
Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Umsatzsteuererklärung abgeben, berechnen wir Ihre Umsatzsteuer auf Grundlage einer Schätzung. Dann müssen Sie sich bei TastSelv Erhverv einloggen und den korrekten Betrag eintragen. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Betrag korrekt ist.
Wenn wir eine solche Schätzung vornehmen, berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 800 DKK sowie Zinsen. Ihr Unternehmen muss also die Gebühr, Zinsen und den korrekten Umsatzsteuerbetrag zahlen.
Die Umsatzsteuererklärung ist halbjährlich abzugeben, wenn der steuerpflichtige Umsatz Ihres Unternehmens unter 5 Mio. DKK im Jahr liegt und Sie die Melde- und Zahlungsfristen eingehalten haben.
Haben Sie Ihr Unternehmen neu gegründet, müssen Sie mindestens die ersten 1½ Jahre ihre Umsatzsteuererklärung vierteljährlich abgeben. Danach untersucht das Steueramt die Höhe des Umsatzes und ändert gegebenenfalls den Abrechnungszeitraum, so dass Sie halbjährlich melden müssen.
Abrechnungszeitraum | Frist (Abschluss und Zahlung) |
---|---|
1. Januar - 30. Juni 2023 | 1. September 2023 |
1. Juli - 31. Dezember 2023 | 1. März 2024 |
1. Januar - 30. Juni 2024 | 2. September 2024 |
Die Umsatzsteuererklärung ist vierteljährlich abzugeben, wenn das Unternehmen neu gegründet ist, Sie selbst die vierteljährliche Abrechnung beantragt haben, oder wenn das Steueramt feststellt, dass der steuerpflichtige Umsatz Ihres Unternehmens zwischen 5 und 50 Mio. DKK im Jahr liegt.
Abrechnungszeitraum | Frist (Abschluss und Zahlung) |
---|---|
1. Januar - 31. März 2023 | 1. Juni 2023 |
1. April - 30. Juni 2023 | 1. September 2023 |
1. Juli - 30. September 2023 | 1. Dezember 2023 |
1. Oktober - 31. Dezember 2023 | 1. März 2024 |
1. Januar - 31. März 2024 | 3. Juni 2024 |
Die Umsatzsteuererklärung ist monatlich abzugeben, wenn das Steueramt feststellt, dass der steuerpflichtige Umsatz Ihres Unternehmens über 50 Mio. DKK im Jahr beträgt, oder wenn Sie selbst die monatliche Abrechnung beantragt haben.
Abrechnungszeitraum | Frist (Abschluss und Zahlung) |
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1. Januar - 31. Januar 2023 | 27. Februar 2023 |
1. Februar - 29. Februar 2023 | 27. März 2023 |
1. März - 31. März 2023 | 25. April 2023 |
1. April - 30. April 2023 | 25. Mai 2023 |
1. Mai - 31. Mai 2023 | 26. Juni 2023 |
1. Juni - 30. Juni 2023 | 17. August 2023 |
1. Juli - 31. Juli 2023 | 25. August 2023 |
1. August - 31. August 2023 | 25. September 2023 |
1. September - 30. September 2023 | 25. Oktober 2023 |
1. Oktober - 31. Oktober 2023 | 27. November 2023 |
1. November - 30. November 2023 | 27. Dezember 2023 |
1 December - 31 December 2023 | 25. Januar 2024 |
1. Dezember - 31. Dezember 2024 | 26. Februar 2024 |
Falls Sie Waren umsatzsteuerfrei in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen (sog. steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen), müssen Sie dies monatlich im Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv unter Moms (Umsatzsteuer) melden.
Sie müssen diese Steuererklärung nur für Zeiträume abgeben, in denen Sie auch tatsächlich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen getätigt haben. Hier können Sie keine Null eingeben (sog. Nullmeldung).
Im Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv können Sie einen vierteljährlichen statt eine monatliche Erklärung beantragen.
Abrechnungszeitraum | Abschluss spätestens bis |
---|---|
Januar 2023 | 27. Februar 2023 |
Februar 2023 | 27. März 2023 |
März 2023 | 25. April 2023 |
April 2023 | 25. Mai 2023 |
Mai 2023 | 26. Juni 2023 |
Juni 2023 | 17. August 2023 |
Juli 2023 | 25. August 2023 |
August 2023 | 25. September 2023 |
September 2023 | 25. Oktober 2023 |
Oktober 2023 | 27. November 2023 |
November 2023 | 27. Dezember 2023 |
Dezember 2023 | 25. Januar 2024 |
January 2024 | 26. Februar 2024 |
Abrechnungszeitraum | Abschluss und Zahlung spätestens bis |
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1. Quartal 2022 | 25. April 2022 |
2. Quartal 2022 | 25. Juli 2022 |
3. Quartal 2022 | 25. Oktober 2022 |
4. Quartal 2022 | 25. Januar 2023 |
Für alle 3 Regelungen innerhalb von Mehrwertsteuer One Stop Shop ist der letzte Tag des Monats nach Quartalsende Frist; unabhängig davon, ob die Abrechnung monatlich oder vierteljährlich erfolgt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Zahlungsfrist stets der letzte Tag des Monats ist, auch wenn dies ein Samsta, Sonntag oder Feiertag ist.
Mehr über Verkäufe an Privatpersonen in der EU (englischer Link)
Abrechnungszeitraum | Abschluss und Zahlung spätestens bis |
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1. Quartal 2023 |
30. April 2023 |
2. Quartal 2023 |
31. Juli 2023 |
3. Quartal 2023 |
31. Oktober 2023 |
4. Quartal 2023 | 31. Januar 2024 |
Abrechnungszeitraum | Abschluss und Zahlung spätestens bis |
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1. Oktober - 31. Oktober 2022 | 30. November 2022 |
1. November - 31. November 2022 | 31. Dezember 2022 |
1. Dezember - 31. Dezember 2022 | 31. Januar 2023 |
1. Januar - 31. Januar 2023 | 28. Februar 2023 |
1. Februar - 28. Februar 2023 | 31. März 2023 |
1. März - 31. März 2023 | 30. April 2023 |
1. April - 30. April 2023 | 31. Mai 2023 |
1. Mai - 31. Mai 2023 | 31. Juni 2023 |
1. Juni - 30. Juni 2023 | 31. Juli 2023 |
1. Juli - 31. Juli 2023 | 31. August 2023 |
1. September - 30. September 2023 | 31. Oktober 2023 |
1. Oktober - 31. Oktober 2023 | 30. November 2023 |
1. November - 30. November 2023 | 31. Dezember 2023 |
1. Dezember - 31. Dezember 2023 | 31. Januar 2024 |
Per Dauerauftrag (Leverandørservice)
Wenn Sie per Dauerauftrag/Lastschrift zahlen möchten, können Sie sich im Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv dafür anmelden.
Für Zahlung mit Leverandørservice anmelden (dänischer Link)
Onlinebanking
Verwenden Sie die Zahlungsinformationen, die aus der Quittung für die getätigte Umsatzsteuermeldung hervorgehen. Die Zahlungsinformationen finden Sie auch unter Stamoplysninger (Stamminformationen) in Ihrem Steuerkonto im Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv.
Zahlung auf Ihr Steuerkonto (dänischer Link)
Visa/Dankort und MobilePay
Auf der Seite mit der Quittung erhalten Sie die Möglichkeit, mit der dänischen Debitkarte Visa/Dankort oder dem Zahlungssystem MobilePay (übers Smartphone) zu zahlen. Diese Möglichkeit bietet sich sowohl bei Meldung mit PC oder mit dem Smartphone.
Ausländisches Konto
Wenn Ihre Zahlungen von einem ausländischen Bankkonto aus erfolgen, müssen Sie die hier genannte IBAN-Nr. und Swift-Code angeben. Darüber hinaus müssen Sie Ihre CVR/SE-Nummer im Mitteilungsfeld angeben.
Zahlungen an das Dänische Steueramt von einem ausländischen Konto
IBAN-Nummer: DK87 0216 4069 1633 94
Swift-Code: DABADKKK
Konto-Nr: 02164069163394
Kontoinhaber: Skattestyrelsen
Mitteilung an den Empfänger: 8-stellige CVR/SE-Nummer (nur Zahlen, kein Text)
(Klicken Sie auf cc für Untertitel)
Ihre Zahlung ist fristgerecht, wenn:
- Sie per Onlinebanking zahlen und der Betrag spätestens am Tag vor Ablauf der Zahlungsfrist von Ihrem Konto abgehoben wird. Die Zahlung ist gemäß den für Überweisungen geltenden Geschäftsbedingungen der Bank zu tätigen.
- Sie mithilfe des Überweisungsauftrags spätestens am Tag vor Ablauf der Zahlungsfrist zahlen.
- Sie über LeverandørService zahlen und die Abbuchung spätestens um 16 Uhr des Banktags vor Ablauf der Zahlungsfrist im Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv bestätigen.
- Sie Ihre Bank mit der Überweisung des Betrags beauftragen, wobei der Betrag spätestens am Tag vor Ablauf der Zahlungsfrist von Ihrem Konto auf das Konto des Steueramtes überwiesen werden muss.
Wir empfehlen außerdem, dass Sie innerhalb der Zahlungsfrist zahlen, jedoch frühestens 5 Werktage vor dem letzten rechtzeitigen Zahlungstag. Lesen Sie mehr über unsere Empfehlungen unter Einzahlung auf das Steuerkonto (dänischer Link).
(Klicken Sie auf cc für Untertitel) (1:46 Minuten)
Als selbstständiger Unternehmer müssen Sie grundsätzlich Ihr Unternehmen als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen. Dazu gehen Sie auf virk.dk (dänischer Link). Sie erhalten eine Nummer im dänischen Unternehmensregister (CVR-/SE-Nr.) und eine Eintragungsbescheinigung.
Verkauf unter 50.000 DKK
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen möchten, wenn Sie als selbstständiger Unternehmer im Laufe von 12 Monaten umsatzsteuerpflichtige Leistungen für unter 50.000 DKK erbringen.
Haben Sie sich erst einmal als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen, müssen Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, melden und zahlen, auch wenn Ihre umsatzsteuerpflichtigen Leistungen insgesamt unter 50.000 DKK liegen.
Verkauf über 50.000 DKK
Sie müssen sich für die Umsatzsteuerpflicht registrieren lassen, wenn der umsatzsteuerpflichtige Verkauf Ihres Unternehmens im Laufe von 12 Monaten 50.000 DKK übersteigt.
Falls Sie wissen, dass Ihr Verkauf 50.000 DKK übersteigen wird, müssen Sie sich spätestens 8 Tage vor Unternehmensgründung registrieren lassen.
Umsatzsteuerpflicht auf indberet.virk.dk registrieren (dänischer Link)
Umsatzsteuerfreie Leistungen
Beim Verkauf von bestimmten Leistungen sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel zahlen Sie stattdessen die Lohnsummensteuer. Von der Umsatzsteuer befreite Leistungen sind z. B. ärztliche Behandlungen und das Unterrichten.
Es kann sein, dass Ihr Unternehmen sowohl umsatzsteuerpflichtige Waren verkauft als auch von der Umsatzsteuer befreite Leistungen erbringt - z. B. wenn Sie z.B. Artikel wie Cremes verkaufen und außerdem umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen durchführen.
Die Umsatzsteuer zahlen Sie nur vom Verkauf der umsatzsteuerpflichtigen Waren und Leistungen.
Besondere Registrierungen
In bestimmten Fällen muss ein Unternehmen nicht nur für die gewöhnliche Umsatzsteuer, sondern auch für besondere Arten von Leistungen registriert werden. Dies ist z.B. in folgenden Fällen aktuell:
- Ihr Unternehmen kauft Waren aus Ländern außerhalb der EU. Dann müssen Sie sich als Importunternehmen unter virk.dk eintragen.
- Ihr Unternehmen vermietet Immobilien auf gewerblicher Basis und erhebt Umsatzsteuer auf die Miete.
Abrechnungszeitraum für die Umsatzsteuer ändern
Auf virk.dk können Sie einen kürzeren Abrechnungszeitraum für die Umsatzsteuer beantragen, z. B. vierteljährlich statt halbjährlich. Einen längeren Abrechnungszeitraum können Sie nicht beantragen.
Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuererklärung
Unternehmenstyp | Jahresumsatz (DKK) | Abrechnung |
---|---|---|
Kleine Unternehmen | 0-5 Mio. | halbjährlich |
Mittelgroße Unternehmen | 5-50 Mio. | vierteljährlich |
Große Unternehmen | Über 50 Mio. | monatlich |
Das Steueramt kann Ihren Abrechnungszeitraum für die Umsatzsteuer ändern
Im November beurteilen wir auf Grundlage Ihrer Umsatzsteuererklärungen vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres, ob Ihr Abrechnungszeitraum korrekt ist.
Wir können nur dann Ihren Abrechnungszeitraum verlängern, wenn Sie in allen 12 Monaten Ihre Umsatzsteuer rechtzeitig gemeldet und gezahlt haben.
Falls wir Ihren Abrechnungszeitraum ändern, erhalten Sie im November ein Schreiben per Digitaler Post. Die Änderung tritt am 1. Januar des darauffolgenden Jahres in Kraft.
Kontrollieren Sie, ob die dänischen Unternehmen, mit denen Sie handeln, als umsatzsteuerpflichtig registriert sind.
Falls Sie Waren oder Leistungen ohne Abführung von Umsatzsteuer an ein Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufen, benötigen Sie einen Beleg dafür, dass der Käufer ein Unternehmen ist.
Umsatzsteuer-ID in Dänemark ermitteln (dänischer Link)
Umsatzsteuer-ID in der EU ermitteln (Homepage der EU-Kommission)
Am 1. Juli 2021 wurden die umsatzsteuerlichen Regeln bei Verkäufen an Privatpersonen in der EU geändert. U.a. wurde eine neue gemeinsame EU-Schwelle von 10.000 EUR pro Jahr eingeführt. Diese Grenze umfasst die gesamten Verkäufe des Unternehmens in andere EU-Länder, neben Ihren Verkäufen in Ihrem Heimatland (z.B. Dänemark). Der neue Betrag für die gesamte EU ist somit niedriger als die früheren Beträge, die nur für ein einzelnes Land galten.
Auf unserer englischen Seite VAT on sales to private consumers in the EU können Sie mehr über das One-Stop-Shop-Verfahren lesen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .