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Dividenden und Dividendensteuer melden und zahlen

Gesellschaften, die Dividenden ausschütten, sind verpflichtet, Angaben zu u.a. Dividenenempfängern, ausgeschütteten Dividenden und evt. einbehaltenen Dividendensteuern über das Selbsteingabesystem für Unternehmen TastSelv Erhverv zu melden.

Die Meldung muss unabhängig davon gemacht werden, ob Dividendensteuer einbehalten wurde oder nicht.


Einbehaltungsprozentsatz oder evt. Steuerfreikarte zur Anwendung beim Erhalt von augeschütteten Dividenden durch Gesellschaften, Fonds oder Vereinen suchen (dänischer Link)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .