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Immobilienkauf im Ausland, wenn Sie in Dänemark wohnen

Wenn Sie in Dänemark wohnhaft sind und eine Freizeit- oder Ganzjahresimmobilie im Ausland besitzen, müssen Sie auf diese grundsätzlich Immobilienwertsteuer in Dänemark zahlen, abhängig davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land vorliegt.

Bitte beachten:

  • Sie müssen Ihre ausländische Immobilie selber steuerlich melden.
  • Sie können eine Reduktion der Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskatten) für im Ausland gezahlte Immobilienwertsteuer geltend machen.
  • Wenn Sie Ihre Immobilie im Ausland vermieten, gelten die gleichen Regeln wie für die Vermietung von Immobilien in Dänemark.
  • Wir können Ihnen keine Auskünfte über steuerliche Regeln in anderen Ländern geben.

Mehr über ausländische Immobilien (dänischer Link)