Immobilie kaufen
Wenn Sie einen Kredit für den Kauf einer Immobilie aufgenommen haben, können Sie einen Freibetrag für Ihre Zinsaufwendungen geltend machen. Darüber hinaus müssen Sie Immobilienwertsteuer zahlen und ab 2024 müssen Sie Grundsteuer über Ihr Steuerbudget zahlen, wenn Sie eine neue Eigentumsimmobilie erworben haben. Denken Sie daran, Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) zu ändern.
Wenn Sie die Auflassungsurkunde der Immobilie erhalten haben, sind Sie formell der Eigentümer der Immobilie. Denken Sie daran, dies beim Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) zu melden.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie Ihr Steuerbudget berichtigen. Folgendes ist zu tun:
- Melden Sie Ihre neue Immobilie. Beachten Sie bitte: Wenn Sie die Immobilie nach dem 1. September erwerben, müssen Sie das Steuerbudget für das Jahr, in dem der Immobilienkauf stattfinden, und für das darauffolgende Jahr ändern.
- Geben Sie Ihre Zinsausgaben für einen eventuellen Immobilienkredit an, damit Sie diese steuerlich geltend machen können. Mehr darüber können Sie im folgenden Abschnitt 'So ändern Sie Ihr Steuerbudget beim Kauf einer Immobilie' lesen.
Steuerbudget berichtigen
- Wenn Sie länger als 12 km von Ihrem Arbeitsplatz wegziehen, haben Sie darüber hinaus Anspruch auf die Entfernungspauschale. Dies können Sie ebenfalls in Ihrem Steuerbudget ändern.
Mehr über die Entfernungspauschale
Wenn Sie Ihre neue Immobilie in Ihrem Steuerbudget registriert haben, zahlen Sie automatisch Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat) über Ihre Personensteuer. Auf Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) können Sie sehen, wieviel.
Sie müssen Grundsteuer (grundskyld/ejendomsskat) an Ihre Kommune zahlen. Die Kommune wird automatisch über den Immobilienkauf unterrichtet. Sie erhalten dann eine Rechnung, aus der hervorgeht, wie hoch der für Sie geltende Grundsteuerbetrag ist. Auf borger.dk (dänischer Link) können Sie mehr erfahren.
Unten auf Ihrem Steuerbescheid können Sie die für Sie geltende Immobilienbewertung sehen. Sie können die Bewertung auch jederzeit im Immobilienbewertungsverzeichnis einsehen (dänischer Link).
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, müssen Sie dies selber in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) eintragen.
- Bei TastSelv einloggen
- Forskudsopgørelse (Steuerbudget) wählen
- Købt ejendom (Immobilie gekauft) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Rubriken) wählen
- Købt dansk ejendom (dänische Immobilie gekauft) wählen
- Adresse oder die Immobiliennummer eingeben und auf Søg (Suche) klicken
- Auf Fortsæt (Weiter) klicken
- Folgende Rubriken ausfüllen:
- Zinsaufwendungen
- Übernahmedatum und gegebenenfalls Einzugsdatum, falls dieses sich vom Übernahmedatum unterscheidet. Beachten Sie bitte: Wenn Sie die Immobilie nach dem 1. September kaufen, müssen Sie das Steuerbudget für das Jahr, in dem Sie die Immobilie kaufen, und für das Folgejahr ändern.
- Prozentanteil des Eigentums (z. B. 50 %, wenn Sie die Immobilie zusammen mit Ihrem Ehepartner kaufen)
- Persönliche Informationen, falls Sie oder Ihr Ehepartner Rentenauszahlungen irgendeiner Art empfangen
- Registrer (Registrieren) wählen
- Auf Beregn (Berechnen) klicken
- Auf Godkend (Bestätigen) klicken, falls Sie zustimmen
Danach generiert das dänische Steueramt (Skattestyrelsen) eine neue Steuerkarte, bei der Ihre Zinsaufwendungen und Immobilienwertsteuer berücksichtigt sind. Ihr Arbeitgeber (oder eine andere Stelle, von der Sie ein Einkommen beziehen) erhält automatisch Ihre neue Steuerkarte und die Änderungen sind dann mit der nächsten Lohn-/Gehaltsauszahlung wirksam.
Sie können sich die Immobilienwertsteuer teilen, indem Sie Ihre jeweiligen Anteile an der Immobilie in Ihrem Vorauszahlungsbescheid eintragen.
Gleichermaßen können Sie die Zinsaufwendungen unter sich aufteilen; tragen Sie Ihren Anteil in die Rubrik 481, 483 oder 485 Ihres Vorauszahlungsbescheids ein.
Grundsteuer (grundskyld bzw. ejendomsskat)
Die Grundsteuer zahlen Sie an die Kommune, in der sich Ihr Haus/Ihre Wohnung befindet. Diese Steuer wird nach dem Grundstückswert berechnet. Jede Kommune legt Ihren Steuersatz selbst fest und erhebt diese Steuer auch selbst.
Bitte kontaktieren Sie das Bürgerbüro Ihrer Kommune, wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben.
Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat)
Die Immobilienwertsteuer müssen Sie als Immobilieneigentümer an den Staat zahlen.
Der Immobilienwert ist der Wert einer Immobilie, inklusive Grundstück und Bebauung.
Die Immobilienwertsteuer wird auf alle Eigentumsimmobilien fällig, es sei denn, sie werden gewerblich vermietet.
Die Immobilienwertsteuer wird fällig ab dem Tag, an dem Sie in die Immobilie einziehen. Geben Sie das Datum in Ihrem Vorauszahlungsbescheid an.
Die Immobilienwertsteuer wird in Ihrer Steuerkarte berücksichtigt - somit zahlen Sie automatisch über Ihr Gehalt. Wenn Sie selbständig sind, senden wir Ihnen einen Überweisungsauftrag.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .