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Ferienhaus in Dänemark kaufen

Wenn Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Dänemark mieten oder kaufen, werden Sie in der Regel beschränkt steuerpflichtig in Dänemark.

  • Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie Grundsteuer und Immobilienwertsteuer vom öffentlichen Immobilienwert bezahlen
  • Falls Sie Ihr Zweithaus oder Ihre Zweitwohnung für eine begrenzte Zeit im Jahr vermieten, müssen Sie gemäß den allgemeinen Regeln von den Einkünften Steuern bezahlen
  • Sie werden in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie länger als drei Monate am Stück oder mehr als 180 Tage im Jahr in Dänemark leben
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs in Dänemark keine dänische Steuer-Personennummer haben, müssen Sie diese beantragen, indem Sie das Formular 04.063 AP ausfüllen und einreichen.