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Freibetrag für Handwerkerarbeiten

Bestimmte Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten, die im Eigenheim oder in der Sommer- bzw. Freizeitimmobilie ausgeführten werden, konnten bisher von der Steuer abgesetzt werden (servicefradrag und håndværkerfradrag). 

Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten (håndværkerfradrag) wurde pr. 1. April 2022 abgeschafft. Für 2022 können Sie daher nur Ausgaben für Handwerkerarbeiten absetzen, die spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und für die spätestens am 31. Mai 2022 bezahlt wurde.

Melden Sie den Freibetrag für Handwerkerarbeiten (håndværkerfradrag) im TastSelv-System:

  • Für 2022: Wählen Sie Ret årsopgørelsen (Steuerbescheid berichtigen) und klicken Sie auf den Taschenrechner neben Håndværkerfradrag, Rubrik 460

  • Für 2021: Wählen Sie Ret årsopgørelsen (Steuerbescheid berichtigen) und klicken Sie auf den Taschenrechner neben Håndværkerfradrag, Rubrik 460

Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Servicefradrag - für z.B. Reinigungs- und Gärtnerarbeiten und Babysitting) existiert weiterhin.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .