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Besteuerung der staatlichen Ausbildungsförderung (SU)

Wenn Sie die staatliche Ausbildungsförderung (SU) in Dänemark erhalten, wird dies dem Steuramt (Skattestyrelsen) automatisch mitgeteilt. Wir erstellen Ihnen eine entsprechende Steuerkarte (Lohnsteuerkarte bzw. Zweitkarte). Falls Sie zu einer Steuerfreikarte berechtigt sind, bitten wir Sie, uns unter der Telefonnummer (+45) 72 22 27 80 zu kontaktieren. Eine Steuerfreikarte kommt in Frage, wenn Ihr zu erwartendes Einkommen unter dem Betrag liegt, ab dem Einkommen zu versteuern ist.

Wenn Sie keine Ausbildungsförderung mehr erhalten oder nebenbei arbeiten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Steuerbudget zu berichtigen.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .