Indholdsfortegnelse
Mehrwertsteuerrückerstattung an ausländische Unternehmen
     Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer
          Die Öresundbrücke
     Wer ist zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer berechtigt?
          Umfang der Rückerstattung
     Antragsverfahren bei Rückerstattung der Mehrwertsteuer
          Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

Mehrwertsteuerrückerstattung an ausländische Unternehmen

Dato for offentliggørelse07 maj 2008 08:33
Resumé

Diese Anleitung enthält Hinweise für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für in Dänemark bezogene Waren und Dienstleistungen. Der Steuersatz beträgt in Dänemark 25 %. Im Einzelhandel ist die Mehrwertsteuer im Gesamtpreis einbegriffen und macht 20 % des Kaufpreises aus.

This folder explains how you can obtain a refund of VAT on goods and services purchased in Denmark. The folder is also available in English and French.

Hvad er nyt?

Die Informationsschrift wurde aktualisiert und gilt für 2007 und Folgejahre. SC Tønder hat eine neue Adresse bekommen.

Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer

Diese Anleitung beschreibt, wie die Rückerstattung dänischer Mehrwertsteuer für in Dänemark bezogene Waren und Dienstleistungen an ausländische Unternehmen erfolgt.

Die Mehrwertsteuer beträgt in Dänemark 25 %. Im Einzelhandel ist die Mehrwertsteuer im gesamten Kaufpreis enthalten und beträgt 20 % davon.

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt durch Einreichung eines besonderen Vordrucks unter Beifügung der entsprechenden Kaufbelege an die dänische Steuerbehörde:

Skattecenter Tønder
8/13 moms
Pioner Alle 1
DK-6270 Tønder

Bitte beachten, dass der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich der Antrag bezieht, einzureichen ist.

Der Vordruck ist bei der örtlichen dänischen Steuerbehörde erhältlich oder kann über das Internet - www.skat.dk - Virksomhed (Unternehmen) - Blanketter (Vordrucke) - Blanketnr (Vordruck-Nr.) 31.004 aufgerufen werden.

In dem folgenden Abschnitt sind die für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu erfüllenden Anforderungen beschrieben. Ferner wird erklärt, wie der Vordruck auszufüllen ist.

Weitere Informationen
Etwaige Fragen bezüglich Rückerstattung der Mehrwertsteuer richten Sie bitte an die dänische Steuerbehörde Skattecenter Tønder.

Tel.: +45 7222 1818
Fax: +45 7222 1919
E-mail an www.skat.dk/kontakt

Die Öresundbrücke

Bei Benutzung der Öresundbrücke müssen ausländische Unternehmer die Rückerstattung der auf das Brückengeld entfallenden Mehrwertsteuer von den schwedischen Steuerbehörden beantragen.

Unternehmen aus Österreich, der Tschechischen Republik, den Färöern, Deutschland, Grönland, Island, Polen, Slowakei, Slowenien richten sich bitte an die schwedische Steuerbehörde:

Skatteverket
Utlandsenheten
SE-205-31 Malmø
E-Mail: skattekontor1@malmo.se

Unternehmen aus anderen Ländern wenden sich bitte an:

Skatteverket
Utlandsenheten
SE-106 61 Stockholm
E-Mail: stockholm@skatteverket.se

Anträge auf die Rückerstattung der auf das Brückengeld entfallenden Mehrwertsteuer können somit nicht beim Skattecenter Tønder eingereicht werden.

Wer ist zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer berechtigt?

Außerhalb von Dänemark ansässige Unternehmen sind unter gewissen Umständen zur Rückerstattung in Dänemark entrichteter Mehrwertsteuer berechtigt. Die Rückerstattung umfasst Waren und Dienstleistungen, die für den gewerblichen Einsatz bezogen wurden.

Die Rückerstattung dänischer Mehrwertsteuer kann somit unabhängig davon beantragt werden, ob das Unternehmen außerhalb der EU oder in einem anderen EU-Staat ansässig ist. 

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt dann, wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das Unternehmen hat seinen Sitz nicht in Dänemark und hat auch keine Niederlassung o.ä. hier.
  2. Die Waren oder Dienstleistungen wurden für den gewerblichen Einsatz bezogen
  3. Läge das Unternehmen in Dänemark, wäre es gem. dem dän. Mehrwertsteuergesetz umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Reiseunternehmen sowie Bank- und Versicherungsunternehmen nicht zur Rückerstattung berechtigt sind.
  4. Der Antragsteller hat in dem Zeitraum, für den der Antrag gilt, keine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt, abgesehen von Folgendem:

Umfang der Rückerstattung

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt in dem Umfang, in dem dänische Unternehmen zum Vorsteuerabzug beim Bezug ähnlicher Waren oder Leistungen berechtigt sind. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer beim Bezug fast aller Waren und Leistungen für den gewerblichen Einsatz in voller Höhe rückerstattet wird. Im Falle von Restaurantbesuchen und Hotelaufenthalten werden jedoch nur 25 Prozent des vollen Mehrwertsteuerbetrages rückerstattet.

Auch für das Leasing von PKWs gilt bei der Mehrwertsteuer ein begrenztes Abzugsrecht. Ein Mehrwertsteuerbetrag wird somit rückerstattet, wenn die Laufzeit des Leasing-Vertrages ununterbrochen mehr als sechs Monate beträgt. Voraussetzung ist, das der PKW mindestens zu 10 % für Zwecke genutzt wird, die mehrwertsteuerpflichtig sind.

Die die PKWs leasenden Unternehmen müssen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten den monatlich abzugsfähigen Betrag angeben, z.B. auf der Rechnung. Der abzugsfähige Betrag (Rückerstattungsbetrag) wird auf Basis einer Abzugsgrundlage berechnet und darf nicht mit dem Mehrwertsteuerbetrag auf den Mietzins verwechselt werden.

Beim Bezug einer Reihe von Waren und Dienstleistungen erfolgt keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Dies betrifft den Bezug von Waren und Dienstleistungen für:

Für Fahrten mit im Ausland zugelassenen Reisebussen in Dänemark entrichtete Mehrwertsteuer wird nicht zurückerstattet.

Für Waren, die von ausländischen Unternehmen in Dänemark einschl. dänischer Mehrwertsteuer bezogen wurden, erfolgt insoweit keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer, als die Waren bzw. Leistungen nach dänischem Recht steuerfrei hätten geliefert werden können.

Dies gilt z.B. für den Bezug von Waren, einschl. Transportmittel und Waren, die mit spezifischen Verbrauchssteuern belegt werden, die nachträglich in einen anderen EU-Staat versandt oder befördert werden, wenn das Unternehmen gleichzeitig in einem anderen EU-Staat der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Entsprechendes gilt für eine Reihe von anderen Lieferungen besonderer Art. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Skattecenter Tønder.

Antragsverfahren bei Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach Einreichung eines entsprechenden Antrages.

Für diesen Antrag ist ein Vordruck zu verwenden, ggf. mit Folgeseite. Die Folgeseite ist dann zu verwenden, wenn die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für mehr als 8 Rechnungen beantragt wird.

Der Vordruck hat die Nummer 31.004 (siehe Anlage 1). Der Vordruck kann über das Internet www.skat.dk - "Virksomhed" (Unternehmen) - "Blanketter" (Vordrucke) aufgerufen werden oder ist bei der örtlichen dänischen Steuerbehörde erhältlich.

Der Vordruck kann in dänischer, deutscher, englischer oder französischer Sprache in Druckschrift oder elektronisch ausgefüllt werden und ist beim Skattecenter Tønder einzureichen. Die Anschrift ist auf dem Vordruck abgedruckt und kann im übrigen dem Abschnitt "Rückerstattung dänischer Mehrwertsteuer" entnommen werden.

Der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer muss bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, auf das sich der Antrag bezieht, beim Skattecenter Tønder eingegangen sein. Bezieht sich der Antrag beispielsweise auf das 4. Quartal 2005, so muss der Antrag bis zum 30. Juni 2006 beim Skattecenter Tønder eingegangen sein.

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Antrages beim Skattecenter Tønder. Den Betrag können Sie sich nach Wahl entweder in Dänemark oder in Ihrem Heimatland auszahlen lassen. Falls Sie die Auszahlung des Betrages in Ihrem Heimatland bevorzugen, so gehen die für Überweisung und Auszahlung des Betrages eventuell anfallenden Kosten zu Lasten Ihres Unternehmens.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

Dauer der Antragsperiode 


Der Antrag muss Waren und der Mehrwertsteuer unterliegende Dienstleistungen umfassen, die innerhalb eines Zeitraums von mindestens 3 Monaten und höchstens einem Kalenderjahr bezogen wurden. Die Dauer der Antragsperiode kann jedoch 3 Monate unterschreiten, wenn es sich um die restlichen Monate eines Kalenderjahres handelt, in dem bereits eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragt wurde. Ein solcher Antrag kann auch Warenbezüge etc. umfassen, die in bereits eingereichten Anträgen für das betreffende Kalenderjahr noch nicht berücksichtigt wurden. Ein Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus früheren Kalenderjahren ist dagegen ausgeschlossen.

Mindestbetrag


Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt nur dann, wenn der Antrag Steuerbeträge in Höhe von mindestens DKK 1.500 betrifft. Bezieht sich der Antrag auf den Rest eines Kalenderjahres, gilt ein Mindestbetrag von DKK 200. Sämtliche Beträge sind in DKK anzuführen.

Belege


Dem Antrag sind die Originalrechnungen beizufügen. Haben Sie Einfuhrsteuern entrichtet, so sind dem Antrag die entsprechenden Zollquittungen beizufügen.

Die Rechnungen müssen ferner die folgenden Angaben enthalten:

  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Name, Anschrift und USt.-ID-Nummer des Lieferanten
  • Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Beschreibung der Art der Ware oder Dienstleistung
  • Menge und Preis der Ware
  • Mehrwertsteuerbetrag

Kassenbelege oder Rechnungen in Höhe von höchstens DKK 750, die von Einzelhändlern oder sonstigen Unternehmen ausgestellt sind, die ihre Waren überwiegend an private Verbraucher verkaufen, können ebenfalls als Belege verwendet werden, auch wenn Name und Anschrift Ihres Unternehmens nicht daraus hervorgehen.

Betrifft der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Tankstellen gekauftes (getanktes) Benzin und Dieselöl, etc., so kann auf der Rechnung/dem Beleg statt des Namens und der Anschrift Ihres Unternehmens das amtliche Kennzeichen (Nummernschild) des Kraftfahrzeugs angegeben werden.

Werden als Belege die Kontoauszüge von Benzin- und Ölgesellschaften bezüglich des Kreditverkaufs von Benzin und Dieselöl, etc. eingereicht, so sind den Anträgen die entsprechenden Einzelbelege beizufügen.

Die mit dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereichten Unterlagen erhalten Sie innerhalb eines Monats zurück.

 

"Bescheinigung der umsatzsteuerlichen Erfassung"


Haben Sie bisher noch keine Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer beantragt, so müssen Sie bei der Einreichung des Antrages den Nachweis erbringen, dass Sie in Ihrem Heimatland eine mehrwertsteuerpflichtige Unternehmenstätigkeit ausüben.

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Land, so ist der Nachweis in Form einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde in dem Land zu erbringen, in dem Sie die Unternehmenstätigkeit ausüben. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und muss über die Kennnummer des Unternehmens im Heimatland Auskunft geben.

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem Land außerhalb der EU, so müssen Sie eine Bescheinigung im Original einreichen, dass Sie in dem betreffenden Land eine Unternehmenstätigkeit ausüben. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes ausgestellt sein.

Die Bescheinigung gilt für höchstens ein Jahr. Wurde die Bescheinigung vor mehr als einem Jahr ausgestellt, so ist eine neue Bescheinigung einzureichen.

Kennnummer


Beim ersten Antrag auf Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer erhalten Sie eine besondere Kennnummer, die bei der Einreichung von Anträgen auf Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer stets anzugeben ist.

Diese Kennnummer wird ausschließlich bei der Rückerstattung von Mehrwertsteuer verwendet und ist nicht mit der dänischen USt.-ID-Nummer identisch.

Ausfüllen des Antrages


Der Vordruck (Nummer 31.004) besteht aus zwei Seiten und kann in dänischer, deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgefüllt werden. Auf der Vorderseite des Vordrucks sind folgende Angaben zu machen:

  1. Name des Unternehmens
  2. Anschrift des Unternehmens (Straße und Haus-Nr.)
  3. PLZ, Ort und Land
  4. Art des Unternehmens bzw. der Unternehmenstätigkeit
  5. Name der zuständigen Steuerbehörde im Heimatland Ihres Unternehmens
  6. USt.-ID-Nummer des Unternehmens im Heimatland
  7. Antragsperiode (Monat + Jahr), z.B.  April 2005 bis Juni 2005 : 04/05 - 06/05.
  8. Gewünschte Auszahlungsart. Sie können Bankkonto oder Postgirokonto wählen. Wenn der Betrag auf ein Bankkonto überwiesen werden soll, kreuzen Sie das erste Kästchen an. Für die Überweisung auf ein Postgirokonto kreuzen Sie das zweite Kästchen an.
  9. BLZ und Kontonummer des unter Pkt. 8 gewählten Kontos
  10. Name der Inhaberin bzw. des Inhabers (Person oder Unternehmen) des unter Pkt. 9 angeführten Kontos
  11. Name und Anschrift des Kreditinstituts bzw. Postamts, bei dem das Konto geführt wird.
  12. Unter diesem Punkt sind drei Erklärungen abzugeben. Mit Ihrer Unterschrift, vgl. Pkt. 14, bestätigen Sie, dass die unter b und c genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Hier ist der Verwendungszweck (die Aktivitäten) anzugeben, für den die Waren und Dienstleistungen vorgesehen sind.
    2. Hier bestätigen Sie, dass Sie in dem unter Pkt. 7 genannten Zeitraum in Dänemark keine mehrwertsteuerpflichtige Unternehmenstätigkeit ausgeübt haben. Die nachstehend aufgeführten Arten der Unternehmenstätigkeit sind jedoch zulässig:
      • Fahrten mit im Ausland zugelassenen Reisebussen
      • Dienstleistungen, die mit der Ausfuhr von Waren an Orte außerhalb der EU in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
      • Dienstleistungen, die mit der Einfuhr von Waren in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die unter eine Regelung fallen, in deren Rahmen Steuerbefreiung eingeräumt wird.
    3. Hier bestätigen Sie, dass die im Antrag gemachten Angaben korrekt sind und dass etwa zu Unrecht zurückerstattete Mehrwertsteuerbeträge zurückgezahlt werden.
  13. Hier geben Sie die Zahl der mit dem Antrag eingereichten Anlagen an. In der genannten Reihenfolge bitte die Zahl der Spezifikationen (Vordruck Nummer 31.016), die Zahl der Rechnungen, die Zahl der Zollquittungen und ggf. die Bescheinigung durch die zuständige Steuerbehörde Ihres Heimatlandes angeben. 
  14. Unterschrift des Unternehmensinhabers.

Angaben zu den Rechnungen


Auf Seite 2 des Antragsvordrucks bitte Folgendes angeben: 

  • Nummer der einzelnen Rechnung in der Spezifikation. Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Die erste Rechnung ist mit Nr. 1 zu versehen, die zweite Rechnung mit Nr. 2, usw. 
  • Art der Ware oder Dienstleistung - z.B. Hotelaufenthalt  
  • Datum der Rechnung oder Zollquittung
  • Nummer der Rechnung oder Zollquittung
  • Der zu erstattende Mehrwertsteuerbetrag. Typisch der in der Rechnung spezifizierte Mehrwertsteuerbetrag. Bei Hotelaufenthalten oder Restaurantbesuchen jedoch nur 25 % des in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbetrages
  • Verwendungszweck oder voraussichtlicher Verwendungszweck der Ware. Beispielsweise "Grenzüberschreitende Beförderung von Waren" oder "Messe- teilnahme" 
  • Name und Anschrift des Unternehmens, von dem Ihr Unternehmen die Ware oder Dienstleistung bezogen hat.
Aufzeichnungspflicht


Sie sind verpflichtet, zur Feststellung der zurückzuerstattenden Mehrwertsteuer und deren Ermittlungsgrundlage Aufzeichnungen zu machen.

Falsche Angaben


Falsche oder irreführende Angaben oder das Verschweigen von Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrages können mit Bußgeldern belegt werden.

Etwaige unrechtmäßig zurückerstattete Mehrwertsteuerbeträge werden nach den einschlägigen dänischen Rechtsvorschriften zurückgefordert. Die Beitreibung der fraglichen Beträge erfolgt gem. den Vereinbarungen über die gegenseitige Rechtshilfe bei der Beitreibung der Mehrwertsteuer, die mit dem Land, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, getroffen wurden. Entsprechendes gilt für das Beitreiben von Bußgeldern.

Bußgelder und etwa unrechtmäßig zurückerstattete Mehrwertsteuerbeträge können außerdem gegen spätere Ansprüche auf die Rückerstattung von Mehrwertsteuer aufgerechnet werden.