
| Dato for offentliggørelse | 07 maj 2008 08:33 |
| Resumé | Diese Anleitung enthält Hinweise für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für in Dänemark bezogene Waren und Dienstleistungen. Der Steuersatz beträgt in Dänemark 25 %. Im Einzelhandel ist die Mehrwertsteuer im Gesamtpreis einbegriffen und macht 20 % des Kaufpreises aus. This folder explains how you can obtain a refund of VAT on goods and services purchased in Denmark. The folder is also available in English and French. |
| Hvad er nyt? | Die Informationsschrift wurde aktualisiert und gilt für 2007 und Folgejahre. SC Tønder hat eine neue Adresse bekommen. |
Diese Anleitung beschreibt, wie die Rückerstattung dänischer Mehrwertsteuer für in Dänemark bezogene Waren und Dienstleistungen an ausländische Unternehmen erfolgt.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Dänemark 25 %. Im Einzelhandel ist die Mehrwertsteuer im gesamten Kaufpreis enthalten und beträgt 20 % davon.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt durch Einreichung eines besonderen Vordrucks unter Beifügung der entsprechenden Kaufbelege an die dänische Steuerbehörde:
Skattecenter Tønder
8/13 moms
Pioner Alle 1
DK-6270 Tønder
Bitte beachten, dass der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich der Antrag bezieht, einzureichen ist.
Der Vordruck ist bei der örtlichen dänischen Steuerbehörde erhältlich oder kann über das Internet - www.skat.dk - Virksomhed (Unternehmen) - Blanketter (Vordrucke) - Blanketnr (Vordruck-Nr.) 31.004 aufgerufen werden.
In dem folgenden Abschnitt sind die für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu erfüllenden Anforderungen beschrieben. Ferner wird erklärt, wie der Vordruck auszufüllen ist.
Weitere Informationen
Etwaige Fragen bezüglich Rückerstattung der Mehrwertsteuer richten Sie bitte an die dänische Steuerbehörde Skattecenter Tønder.
Tel.: +45 7222 1818
Fax: +45 7222 1919
E-mail an www.skat.dk/kontakt
Bei Benutzung der Öresundbrücke müssen ausländische Unternehmer die Rückerstattung der auf das Brückengeld entfallenden Mehrwertsteuer von den schwedischen Steuerbehörden beantragen.
Unternehmen aus Österreich, der Tschechischen Republik, den Färöern, Deutschland, Grönland, Island, Polen, Slowakei, Slowenien richten sich bitte an die schwedische Steuerbehörde:
Skatteverket
Utlandsenheten
SE-205-31 Malmø
E-Mail: skattekontor1@malmo.se
Unternehmen aus anderen Ländern wenden sich bitte an:
Skatteverket
Utlandsenheten
SE-106 61 Stockholm
E-Mail: stockholm@skatteverket.se
Anträge auf die Rückerstattung der auf das Brückengeld entfallenden Mehrwertsteuer können somit nicht beim Skattecenter Tønder eingereicht werden.
Außerhalb von Dänemark ansässige Unternehmen sind unter gewissen Umständen zur Rückerstattung in Dänemark entrichteter Mehrwertsteuer berechtigt. Die Rückerstattung umfasst Waren und Dienstleistungen, die für den gewerblichen Einsatz bezogen wurden.
Die Rückerstattung dänischer Mehrwertsteuer kann somit unabhängig davon beantragt werden, ob das Unternehmen außerhalb der EU oder in einem anderen EU-Staat ansässig ist.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt dann, wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
Fahrten mit im Ausland zugelassenen Reisebussen,
Lieferung von Leistungen (einschl. Transport und damit verbundene Leistungen), wenn diese Leistungen mit der Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der EU unmittelbar verbunden sind,
Lieferung von Leistungen (einschl. Transport und damit verbundene Leistungen), wenn diese Leistungen unter eine Regelung fallen, in deren Rahmen Steuerbefreiung bei der Einfuhr eingeräumt wird. Dies trifft auch für Waren im Zolllager zu.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt in dem Umfang, in dem dänische Unternehmen zum Vorsteuerabzug beim Bezug ähnlicher Waren oder Leistungen berechtigt sind. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer beim Bezug fast aller Waren und Leistungen für den gewerblichen Einsatz in voller Höhe rückerstattet wird. Im Falle von Restaurantbesuchen und Hotelaufenthalten werden jedoch nur 25 Prozent des vollen Mehrwertsteuerbetrages rückerstattet.
Auch für das Leasing von PKWs gilt bei der Mehrwertsteuer ein begrenztes Abzugsrecht. Ein Mehrwertsteuerbetrag wird somit rückerstattet, wenn die Laufzeit des Leasing-Vertrages ununterbrochen mehr als sechs Monate beträgt. Voraussetzung ist, das der PKW mindestens zu 10 % für Zwecke genutzt wird, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
Die die PKWs leasenden Unternehmen müssen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten den monatlich abzugsfähigen Betrag angeben, z.B. auf der Rechnung. Der abzugsfähige Betrag (Rückerstattungsbetrag) wird auf Basis einer Abzugsgrundlage berechnet und darf nicht mit dem Mehrwertsteuerbetrag auf den Mietzins verwechselt werden.
Beim Bezug einer Reihe von Waren und Dienstleistungen erfolgt keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Dies betrifft den Bezug von Waren und Dienstleistungen für:
Für Fahrten mit im Ausland zugelassenen Reisebussen in Dänemark entrichtete Mehrwertsteuer wird nicht zurückerstattet.
Für Waren, die von ausländischen Unternehmen in Dänemark einschl. dänischer Mehrwertsteuer bezogen wurden, erfolgt insoweit keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer, als die Waren bzw. Leistungen nach dänischem Recht steuerfrei hätten geliefert werden können.
Dies gilt z.B. für den Bezug von Waren, einschl. Transportmittel und Waren, die mit spezifischen Verbrauchssteuern belegt werden, die nachträglich in einen anderen EU-Staat versandt oder befördert werden, wenn das Unternehmen gleichzeitig in einem anderen EU-Staat der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Entsprechendes gilt für eine Reihe von anderen Lieferungen besonderer Art.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Skattecenter Tønder.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach Einreichung eines entsprechenden Antrages.
Für diesen Antrag ist ein Vordruck zu verwenden, ggf. mit Folgeseite. Die Folgeseite ist dann zu verwenden, wenn die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für mehr als 8 Rechnungen beantragt wird.
Der Vordruck hat die Nummer 31.004 (siehe Anlage 1). Der Vordruck kann über das Internet www.skat.dk - "Virksomhed" (Unternehmen) - "Blanketter" (Vordrucke) aufgerufen werden oder ist bei der örtlichen dänischen Steuerbehörde erhältlich.
Der Vordruck kann in dänischer, deutscher, englischer oder französischer Sprache in Druckschrift oder elektronisch ausgefüllt werden und ist beim Skattecenter Tønder einzureichen. Die Anschrift ist auf dem Vordruck abgedruckt und kann im übrigen dem Abschnitt "Rückerstattung dänischer Mehrwertsteuer" entnommen werden.
Der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer muss bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, auf das sich der Antrag bezieht, beim Skattecenter Tønder eingegangen sein. Bezieht sich der Antrag beispielsweise auf das 4. Quartal 2005, so muss der Antrag bis zum 30. Juni 2006 beim Skattecenter Tønder eingegangen sein.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Antrages beim Skattecenter Tønder. Den Betrag können Sie sich nach Wahl entweder in Dänemark oder in Ihrem Heimatland auszahlen lassen. Falls Sie die Auszahlung des Betrages in Ihrem Heimatland bevorzugen, so gehen die für Überweisung und Auszahlung des Betrages eventuell anfallenden Kosten zu Lasten Ihres Unternehmens.
| Dauer der Antragsperiode |
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| Mindestbetrag |
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| Belege |
Die Rechnungen müssen ferner die folgenden Angaben enthalten:
Kassenbelege oder Rechnungen in Höhe von höchstens DKK 750, die von Einzelhändlern oder sonstigen Unternehmen ausgestellt sind, die ihre Waren überwiegend an private Verbraucher verkaufen, können ebenfalls als Belege verwendet werden, auch wenn Name und Anschrift Ihres Unternehmens nicht daraus hervorgehen. Betrifft der Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Tankstellen gekauftes (getanktes) Benzin und Dieselöl, etc., so kann auf der Rechnung/dem Beleg statt des Namens und der Anschrift Ihres Unternehmens das amtliche Kennzeichen (Nummernschild) des Kraftfahrzeugs angegeben werden. Werden als Belege die Kontoauszüge von Benzin- und Ölgesellschaften bezüglich des Kreditverkaufs von Benzin und Dieselöl, etc. eingereicht, so sind den Anträgen die entsprechenden Einzelbelege beizufügen. Die mit dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereichten Unterlagen erhalten Sie innerhalb eines Monats zurück. |
| "Bescheinigung der umsatzsteuerlichen Erfassung" |
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Land, so ist der Nachweis in Form einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde in dem Land zu erbringen, in dem Sie die Unternehmenstätigkeit ausüben. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und muss über die Kennnummer des Unternehmens im Heimatland Auskunft geben. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem Land außerhalb der EU, so müssen Sie eine Bescheinigung im Original einreichen, dass Sie in dem betreffenden Land eine Unternehmenstätigkeit ausüben. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes ausgestellt sein. Die Bescheinigung gilt für höchstens ein Jahr. Wurde die Bescheinigung vor mehr als einem Jahr ausgestellt, so ist eine neue Bescheinigung einzureichen. |
| Kennnummer |
Diese Kennnummer wird ausschließlich bei der Rückerstattung von Mehrwertsteuer verwendet und ist nicht mit der dänischen USt.-ID-Nummer identisch. |
| Ausfüllen des Antrages |
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| Angaben zu den Rechnungen |
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| Aufzeichnungspflicht |
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| Falsche Angaben |
Etwaige unrechtmäßig zurückerstattete Mehrwertsteuerbeträge werden nach den einschlägigen dänischen Rechtsvorschriften zurückgefordert. Die Beitreibung der fraglichen Beträge erfolgt gem. den Vereinbarungen über die gegenseitige Rechtshilfe bei der Beitreibung der Mehrwertsteuer, die mit dem Land, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, getroffen wurden. Entsprechendes gilt für das Beitreiben von Bußgeldern. Bußgelder und etwa unrechtmäßig zurückerstattete Mehrwertsteuerbeträge können außerdem gegen spätere Ansprüche auf die Rückerstattung von Mehrwertsteuer aufgerechnet werden. |