Weitere Informationen über die Entfernungspauschale
Benötigen Sie mehr Informationen über die Entfernungspauschale, als wir auf unserer Seite über die Entfernungspauschale gesammelt haben?
Hier haben wir zusätzliches Wissen über verschiedene Situationen, die die Entfernungspauschale betreffen, zusammengestellt - z.B. wenn Sie lange Strecken zurücklegen, mit der Fähre oder dem Flugzeug reisen oder mit einer Fahrgemeinschaft.
Es ist egal, wie Sie die Fahrtkosten untereinander aufteilen. Sie haben daher ggf. auch Anspruch auf die Pauschale, wenn Sie sich gar nicht an den Fahrtkosten beteiligen.
Wenn Sie allerdings über die Öresund-Brücke oder über die Brücke über den Großen Belt fahren, hat nur eine Person im Fahrzeug Anspruch auf die zusätzliche Pauschale für das Überqueren der Brücke.
Sie haben auch Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn Sie z.B. in Deutschland oder in Schweden leben.
Sie haben Anspruch auf eine Pauschale für Ausgaben für Fähr- und Flugtickets, wenn diese Transportmittel Teil Ihrer normalen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind. Sie haben auch Anspruch auf die Pauschale für Fährkosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Weiterfahrt mit anderen Transportmitteln (Pkw, Motorrad, Fahrrad) entstehen. Bitte beachten: Die Belege für die Fahrscheine müssen aufbewahrt werden - andernfalls können wir Ihnen keine Entfernungspauschale anrechnen.
Der Transport zum Fähranlegeplatz/Flughafen und danach kann ebenfalls abgesetzt werden. Sie haben aber keinen Anspruch auf die Pauschale für die ersten 24 km (entspricht 53,52 DKK pro Tag für 2024; 52,56 für 2023). Wenn Sie also weniger als 24 km fahren, müssen Sie einen Betrag von den Ausgaben für Fähre bzw. Flug abziehen (siehe Beispiel unten).
Der Rechner im Selbsteingabesystem TastSelv kann die Pauschale für die meisten Fährenstrecken selbständig berechnen, aber nicht für Flugverbindungen.
Rechenbeispiel: Pkw und Fähre über 24 km
Hanne wohnt auf einer Insel und arbeitet auf dem Festland, 17 km vom Fähranleger entfernt. Die tägliche Fahrstrecke beträgt also 34 km. Hanne nutzt die Fähre mit ihrem eigenen Pkw. Die Kosten für die Fähre betragen 120 DKK pro Tag (2024).
34 km - 24 km = 10 km x 2,23 DKK pro km | 22,30 DKK |
Fährkosten | 120 DKK |
Entfernungspauschale: 21,60 DKK + 120 DKK | = 142,30 DKK |
Rechenbeispiel: Pkw und Fähre über 24 km
Fatima wohnt auf einer Insel und arbeitet auf dem Festland, 8 km vom Fähranleger entfernt. Die tägliche Fahrstrecke beträgt also 16 km. Für diese Fahrstrecke hat Fatima keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale, da sie unter der Grenze von 24 km liegt. Die Differenz muss von den Fährkosten abgezogen werden. Die Kosten für die Fähre betragen 120 DKK pro Tag (2024).
16 km - 24 km = -8 km x 2,23 DKK pr. km | - 17,84 DKK |
Fährkosten | 120 DKK |
Entfernungspauschale: 120 DKK - 17,84 DKK | = 102,16 DKK |
Wenn Sie sehr lange Fahrten zurücklegen, sind die Anforderungen an die erforderliche Dokumentation für die Entfernungspauschale strenger.
Wenn Sie mit Fähre oder Flugzeug reisen (auch nur Teile der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz), können Sie die dokumentierten Ausgaben dafür absetzen. Als gütlige Dokumentation gelten Flug- und Fährtickets, Tankquittungen etc.
Wenn die Fahrten über die EU-Grenzen hinaus liegen, können Stempel im Pass als Dokumentation dafür verwendet werden, wie der Transport vonstatten ging.
Wenn die Entfernungspauschale Einkommen aus dem Ausland betrifft, muss sie von dem im Ausland bezogenen Einkommen abgezogen werden. Sie ist daher zusammen mit dem Lohn/Gehalt im TastSelv-System unter Udenlandsk indkomst (Einkommen aus dem Ausland) anzugeben.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .